Man muss natürlich immer unterscheiden, ob ein Reisemangel entsteht oder nicht. Wenn das Außendeck die ganze Reise gesperrt ist wegen unangekündigten Malerarbeiten, dann ist das z.B. ganz klar ein Reisemangel, der entschädigt werden muss. Ist ein Teil-Bereich 2 Stunden gesperrt, dann ist es natürlich keiner.Gerd Ramm hat geschrieben:Ich halte das Urteil für weltfremd. Nun kann ja jeder Passagier Minderung beantragen wenn Oel gebunkert wird, die Maler absperren wegen Malerarbeiten, das Deck abgesperrt wird, weil die Tender heruntergelassen werden,der Pool ohne Wasser ist wegen hohen Wellengangs oder Säuberung usw
Wenn z.B. "Verrückt nach Meer" mit zwei 3-Mann-Teams als Doku gedreht wird, dann ist das sicher kaum störend. Wenn hingegen fürs Traumschiff ein 50-Mann-Team mit entsprechender Ausrüstung sich an Bord in den normalen Gästebereichen bewegt und dafür ganze Bereiche abgesperrt werden, dann kann ich verstehen, dass man das als störend empfindet. Wenn man >10.000 EUR für eine Reise bezahlt hat, möchte man das natürlich nicht unbedingt.
Meiner Meinung nach sind 10% Entschädigung auf keinen Fall weltfremd. Die Reederei hätte das von sich aus für jede Buchung, die vor Bekanntgabe der Dreharbeiten getätigt wurde, anbieten sollen.