Stornierung einer Kreuzfahrt

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Mario
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Stornierung einer Kreuzfahrt

Beitrag von Mario »

Hallo,

ich wollte letztes Wochenende eine 1-Nacht-Kurzkreuzfahrt mit MSC Magnifica von Genua nach Marseille machen. Dazu habe ich selbst Hinflug nach Mailand und Rückflug von Nizza gebucht. Die Anreise nach Mailand sollte bereits am Vortag erfolgen. Am Weg zum Flughafen erhielt ich den Anruf von MSC, dass die Kreuzfahrt aufgrund des schlechten Wetters in Marseille gestrichen wird und Marseille nicht angelaufen wird.

Somit war der kurze Weihnachtsurlaub im Eimer. MSC erstattet mir nun den Reisepreis und die Getränkepakete und EUR 100 für die nächste Kreuzfahrt zurück. Kann ich eigentlich die selbst gebuchten Flüge auch einreichen? Wie oder wo bekomme ich dafür das Geld zurück (Reiseschutz Kreditkarte?)?

Danke für eure Hilfe! :)

Schöne Weihnachten
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henry
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Re: Stornierung einer Kreuzfahrt

Beitrag von henry »

hallo Mario,
trotz Reiseabsage zuerst mal schöne Weihnachten für Dich.
auch wenn ich kein Jurist bin: die Dir entstandenen Kosten sind Dir jedenfalls zu 100% zu erstatten, Du musst dazu eine Aufstellung und Belege einreichen (per eMail mit Anlagen sollte ausreichen). Für die entgangene Urlaubsfreude kann ich keine Aussage machen, da für Wetter wohl andere Regelungen zum Tragen kommen als zB beim aktuellen Ausfall der AIDAmira, die unfertig aus der Werft kam. Hier hilft entweder ein Anwaltsbüro oder vllt eine Verbraucherberatungsstelle.
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Digiman25
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Re: Stornierung einer Kreuzfahrt

Beitrag von Digiman25 »

Auch ich wünsche erst mal schöne Weihnachten...
Wie oder wo bekomme ich dafür das Geld zurück (Reiseschutz Kreditkarte?
Dazu zwei Anmerkungen von mir:
- Die Reise wurde von MSC abgesagt, da sind die auch für die Erstattung der Kosten zuständig. Wie Henry erwähnt hat: auch deine Reisekosten muss MSC erstatten, nicht deine Reiseversicherung.
- Bei Reiseversicherungen, die man mit einer Kreditkarte "geschenkt" bekommt, kommt es sehr auf das Kleingedruckte an, denn hier unterscheiden sich die verschiedenen Anbieter gewaltig. Ich hatte eine Mastercard, da war der Versicherungsschutz nur für die Reisebestandteile, die per Kreditkarte gezahlt wurden, gegeben. Also Hotelbuchung per Karte: OK, aber Anreise bar bezahlt: keine Erstattung...
Auch wenn die Rückerstattung die Reise nicht ersetzen kann: ich drücke die Daumen, dass du stressfrei an dein Geld kommst.

Gruß aus Lippe
Walter
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Rhein
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Re: Stornierung einer Kreuzfahrt

Beitrag von Rhein »

Hallo,

das ist eine traurige Geschichte. :(

Ich meine aber aus früheren Threads, dass MSC nur dann die Reisekosten erstatten muß, wenn Du die An- / Abreise auch über MSC gebucht hast. Frag einfach mal freundlich bei MSC nach.

Die Erfahrung mußte ich bereits mehrfach machen, allerdings haben die Reedereien bislang die kosten von selbst übernommen. Einmal fiel eine Fahrt der heutigen Horizon bei Pullmantur komplett aus, weil das Schiff einen Maschinenschaden hatte.
Daraufhin hat Pullmantur von sich aus zugesagt, alle mir entstehenden kosten zu ersetzen. Und Costa hat mal die Route geändert (wie so oft ..) und hat auch alle Kosten inkl. Stornokosten übernommen ...
Mario
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Re: Stornierung einer Kreuzfahrt

Beitrag von Mario »

Rhein hat geschrieben:
Ich meine aber aus früheren Threads, dass MSC nur dann die Reisekosten erstatten muß, wenn Du die An- / Abreise auch über MSC gebucht hast. Frag einfach mal freundlich bei MSC nach.
ja ich vermute leider auch, dass hier einfach der Unterschied zwischen der über die Reederei gebuchte An/Abreise und die indivuell gebuchte sein muss.
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henry
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Re: Stornierung einer Kreuzfahrt

Beitrag von henry »

@Rhein u Mario: sorry, das ist falsch! Der Veranstalter /MSC muss die Kosten erstatten. "Frag einen Anwalt"
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