Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt

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gcmv
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Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt

Beitrag von gcmv »

@henry: Das werde ich machen - wollte aber zuerst hören, was die Hanse Merkur sagt. Sobald ich deren Ok habe, mache ich mit der Kreditkartenversicherung weiter ... ;)
gcmv
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Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt

Beitrag von gcmv »

Kurzes Update:
Schriftliche Rückmeldung von der Hanse Merkur: "Sollte Ihre goldene Kreditkarte über einem anderen Versicherer abgedeckt sein, können Sie den Differenzbetrag über einen eigenständigen Versicherungsabschluss über unsere Webseite (Link) tätigen.
... Im Schadenfall müssten dann beide Versicherer informiert und der jeweilige Betrag entsprechend zur Prüfung eingereicht werden. Wichtig ist im Schadenfall anzugeben, dass Versicherungsschutz noch über einen anderen Versicherer besteht."

Das klingt schon mal sehr gut; jetzt werde ich gleich bei meiner Kreditkartengesellschaft noch nachfragen, ob die das genau so sehen ...
gcmv
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Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt

Beitrag von gcmv »

Sodele - jetzt ist auch die positive Antwort seitens der Versicherung der Kreditkarte da.
Zitat:
... zu Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen mit, dass Sie selbstverständlich die Differenz zwischen der Versicherungssumme und dem Reisepreis bei einer anderen Versicherungsgesellschaft absichern können.
Bitte informieren Sie dann auch unsere Schadenabteilung in einem Versicherungsfall über diese Versicherung; in unserer Schadenanzeige wird zudem nach weiteren Versicherungen für die Reise gefragt ...

Jetzt kann ich "beruhigt" die Aufstockung bei der Hanse Merkur tätigen (und dadurch mehrere hundert Euro sparen) - meine Zeitinvestition hat sich gelohnt. :)
kofferradio
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Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt

Beitrag von kofferradio »

AIDA hat aus wirtschaftlichen Grünen eine Reise der AIDANova abgesagt (oder einen Schiffstausch vorgenommen). RA Dr. Böse hat nun erstritten, dass AIDA dem Kläger die gebuchte Leistung zu erbringen hat.

Ziemlich kurios. Mir ist nicht ganz klar, welches Ziel hier am Ende verfolgt wird.

https://x.com/dr_boese/status/1836015483792834793
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henry
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Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt

Beitrag von henry »

1. Das ist eine Grundsatzfrage, und RA Dr Böse - ein in Vielfliegerkreisen sehr bekannter, erfolgreicher und bei Gegnern eher gefürchteter RA - wollte hier wohl eine Grundsatzentscheidung; ich tipppe auf die nächste Instanz. Für künftige gleichgelagerte Fälle ist bzw wäre das dann (bei gleich lautendem Tenor in der nächsten Instanz) ein Urteil mit Richtungswirkung, worauf man sich auch als Kunde von vorne herein berufen kann.
2. Ein solches Urteil "bringt am Ende mehr" für den Kunden als nur Erstattung des Reisepreises.
kofferradio
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Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt

Beitrag von kofferradio »

Mir ist Herr Böse natürlich bekannt. Üblicherweise würde man in einem solchen Fall (neben Erstattung Reisepreis und ggf. sonstige Ausgaben) Schadenersatz wegen "entgangener Urlaubsfreude" einklagen. Das hat er aber offenbar nicht gemacht.

Er kann wohl kaum erwarten, dass eine Reederei künftig auf Reiseabsagen aus wirtschaftlichen Gründen vollständig verzichtet. Da er leider das Urteil weder im Volltext postet noch kommentiert, bleibt unklar, was er wirklich erreichen will.
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henry
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Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt

Beitrag von henry »

@Kofferradio die "Nebenforderungen sind hier nicht enthalten, da ja keine Geldforderung für eine nicht stattfindende Reise geltend gemacht wurde, sondern es wurde (wohl entsprechend der Klage) ein Urteil gefällt, wonach der Veranstalter die reise durchführen muss.
Das wird er nicht können, dann werden neben dem Reisepreis die üblichen Nebenforderungen wie entgangene Urlaubsfreude, evtl gebuchte VÜN, evtl selbst gebuchte AN-/Abreise etc - oder ersatzweise was auch immer - geltend gemacht werden. Das ist dann eine separate Sache.
gernecruiser
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Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt

Beitrag von gernecruiser »

üblicherweise kommt es ja spätestens vor Gericht zu einem Vergleich bzgl. der Entschädigung.
Deshalb denke ich auch, dass er eher ein Grundsatzurteil anstrebt, um künftig darauf referenzieren zu können. Sehr spannend.
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