Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt
-
- 4th Officer
- Beiträge: 333
- Registriert: 06.10.2010 13:48
Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt
@henry: Das werde ich machen - wollte aber zuerst hören, was die Hanse Merkur sagt. Sobald ich deren Ok habe, mache ich mit der Kreditkartenversicherung weiter ...
-
- 4th Officer
- Beiträge: 333
- Registriert: 06.10.2010 13:48
Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt
Kurzes Update:
Schriftliche Rückmeldung von der Hanse Merkur: "Sollte Ihre goldene Kreditkarte über einem anderen Versicherer abgedeckt sein, können Sie den Differenzbetrag über einen eigenständigen Versicherungsabschluss über unsere Webseite (Link) tätigen.
... Im Schadenfall müssten dann beide Versicherer informiert und der jeweilige Betrag entsprechend zur Prüfung eingereicht werden. Wichtig ist im Schadenfall anzugeben, dass Versicherungsschutz noch über einen anderen Versicherer besteht."
Das klingt schon mal sehr gut; jetzt werde ich gleich bei meiner Kreditkartengesellschaft noch nachfragen, ob die das genau so sehen ...
Schriftliche Rückmeldung von der Hanse Merkur: "Sollte Ihre goldene Kreditkarte über einem anderen Versicherer abgedeckt sein, können Sie den Differenzbetrag über einen eigenständigen Versicherungsabschluss über unsere Webseite (Link) tätigen.
... Im Schadenfall müssten dann beide Versicherer informiert und der jeweilige Betrag entsprechend zur Prüfung eingereicht werden. Wichtig ist im Schadenfall anzugeben, dass Versicherungsschutz noch über einen anderen Versicherer besteht."
Das klingt schon mal sehr gut; jetzt werde ich gleich bei meiner Kreditkartengesellschaft noch nachfragen, ob die das genau so sehen ...
-
- 4th Officer
- Beiträge: 333
- Registriert: 06.10.2010 13:48
Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt
Sodele - jetzt ist auch die positive Antwort seitens der Versicherung der Kreditkarte da.
Zitat:
... zu Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen mit, dass Sie selbstverständlich die Differenz zwischen der Versicherungssumme und dem Reisepreis bei einer anderen Versicherungsgesellschaft absichern können.
Bitte informieren Sie dann auch unsere Schadenabteilung in einem Versicherungsfall über diese Versicherung; in unserer Schadenanzeige wird zudem nach weiteren Versicherungen für die Reise gefragt ...
Jetzt kann ich "beruhigt" die Aufstockung bei der Hanse Merkur tätigen (und dadurch mehrere hundert Euro sparen) - meine Zeitinvestition hat sich gelohnt.
Zitat:
... zu Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen mit, dass Sie selbstverständlich die Differenz zwischen der Versicherungssumme und dem Reisepreis bei einer anderen Versicherungsgesellschaft absichern können.
Bitte informieren Sie dann auch unsere Schadenabteilung in einem Versicherungsfall über diese Versicherung; in unserer Schadenanzeige wird zudem nach weiteren Versicherungen für die Reise gefragt ...
Jetzt kann ich "beruhigt" die Aufstockung bei der Hanse Merkur tätigen (und dadurch mehrere hundert Euro sparen) - meine Zeitinvestition hat sich gelohnt.
-
- 2nd Officer
- Beiträge: 2754
- Registriert: 01.05.2020 10:17
Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt
AIDA hat aus wirtschaftlichen Grünen eine Reise der AIDANova abgesagt (oder einen Schiffstausch vorgenommen). RA Dr. Böse hat nun erstritten, dass AIDA dem Kläger die gebuchte Leistung zu erbringen hat.
Ziemlich kurios. Mir ist nicht ganz klar, welches Ziel hier am Ende verfolgt wird.
https://x.com/dr_boese/status/1836015483792834793
Ziemlich kurios. Mir ist nicht ganz klar, welches Ziel hier am Ende verfolgt wird.
https://x.com/dr_boese/status/1836015483792834793
- henry
- 2nd Officer
- Beiträge: 2624
- Registriert: 25.06.2008 18:45
- Wohnort: an der Deutschen Weinstrasse
Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt
1. Das ist eine Grundsatzfrage, und RA Dr Böse - ein in Vielfliegerkreisen sehr bekannter, erfolgreicher und bei Gegnern eher gefürchteter RA - wollte hier wohl eine Grundsatzentscheidung; ich tipppe auf die nächste Instanz. Für künftige gleichgelagerte Fälle ist bzw wäre das dann (bei gleich lautendem Tenor in der nächsten Instanz) ein Urteil mit Richtungswirkung, worauf man sich auch als Kunde von vorne herein berufen kann.
2. Ein solches Urteil "bringt am Ende mehr" für den Kunden als nur Erstattung des Reisepreises.
2. Ein solches Urteil "bringt am Ende mehr" für den Kunden als nur Erstattung des Reisepreises.
-
- 2nd Officer
- Beiträge: 2754
- Registriert: 01.05.2020 10:17
Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt
Mir ist Herr Böse natürlich bekannt. Üblicherweise würde man in einem solchen Fall (neben Erstattung Reisepreis und ggf. sonstige Ausgaben) Schadenersatz wegen "entgangener Urlaubsfreude" einklagen. Das hat er aber offenbar nicht gemacht.
Er kann wohl kaum erwarten, dass eine Reederei künftig auf Reiseabsagen aus wirtschaftlichen Gründen vollständig verzichtet. Da er leider das Urteil weder im Volltext postet noch kommentiert, bleibt unklar, was er wirklich erreichen will.
Er kann wohl kaum erwarten, dass eine Reederei künftig auf Reiseabsagen aus wirtschaftlichen Gründen vollständig verzichtet. Da er leider das Urteil weder im Volltext postet noch kommentiert, bleibt unklar, was er wirklich erreichen will.
- henry
- 2nd Officer
- Beiträge: 2624
- Registriert: 25.06.2008 18:45
- Wohnort: an der Deutschen Weinstrasse
Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt
@Kofferradio die "Nebenforderungen sind hier nicht enthalten, da ja keine Geldforderung für eine nicht stattfindende Reise geltend gemacht wurde, sondern es wurde (wohl entsprechend der Klage) ein Urteil gefällt, wonach der Veranstalter die reise durchführen muss.
Das wird er nicht können, dann werden neben dem Reisepreis die üblichen Nebenforderungen wie entgangene Urlaubsfreude, evtl gebuchte VÜN, evtl selbst gebuchte AN-/Abreise etc - oder ersatzweise was auch immer - geltend gemacht werden. Das ist dann eine separate Sache.
Das wird er nicht können, dann werden neben dem Reisepreis die üblichen Nebenforderungen wie entgangene Urlaubsfreude, evtl gebuchte VÜN, evtl selbst gebuchte AN-/Abreise etc - oder ersatzweise was auch immer - geltend gemacht werden. Das ist dann eine separate Sache.
-
- 5th Officer
- Beiträge: 90
- Registriert: 06.08.2020 17:47
Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt
üblicherweise kommt es ja spätestens vor Gericht zu einem Vergleich bzgl. der Entschädigung.
Deshalb denke ich auch, dass er eher ein Grundsatzurteil anstrebt, um künftig darauf referenzieren zu können. Sehr spannend.
Deshalb denke ich auch, dass er eher ein Grundsatzurteil anstrebt, um künftig darauf referenzieren zu können. Sehr spannend.