Reiserecht: Routenänderung als Reisemangel
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Re: Reiserecht: Routenänderung als Reisemangel
Wegen 80 Euro klagen? Na, ich weiß nicht
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Re: Reiserecht: Routenänderung als Reisemangel
Nun ja, wegen 80 Euro würde ich auch sicherlich nicht klagen--- aber man sollte das Urteil mehr als Signal für die Reedereien sehen, die Routenänderungen nicht immer aus nachvollziehbaren Gründen durchführen. Bürgerkriege, Naturkatastrophen etc. brauchen wir nicht zu diskutieren. Aber wodurch war denn die Versorgung des Schiffes in Tanger und Cadiz nicht sicher gestellt- da würde ich als Passagier auch wissen wollen, ob das Rechtens ist.
- Wendy
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Re: Reiserecht: Routenänderung als Reisemangel
Es geht bei der Entscheidung eher darum, daß die entsprechenden Absätze in den AGB der Reedereien unter Umständen unzulässig sind, die eine Routenänderung von Seiten der Reederei ohne Begründung und ohne Entschädigung erlauben.
Nun ist dies ein erstinstanzliches Urteil, das bestenfalls eine Signalwirkung hat.
Das kann jederzeit durch eine Landgerichts, OLG usw. aufgehoben werden...
Aber es setzt mal ein Zeichen.
Wendy
Nun ist dies ein erstinstanzliches Urteil, das bestenfalls eine Signalwirkung hat.
Das kann jederzeit durch eine Landgerichts, OLG usw. aufgehoben werden...
Aber es setzt mal ein Zeichen.
Wendy
- Hajo
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Re: Reiserecht: Routenänderung als Reisemangel
Nein - ich darf auf § 511 ZPO verweisen - notwendiger Beschwerdewert von 600 Euro ist hier nicht erreicht .Zitat Wendy: Das kann jederzeit durch eine Landgerichts, OLG usw. aufgehoben werden...
Das Urteil ist rechtskräftig.
Gottseidank ist nicht jeder "Mövenschiet" auf der Reling justitiabel.
- Wendy
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Re: Reiserecht: Routenänderung als Reisemangel
Seufz - ich korrigiere mich: Das Urteil hat dennoch keine allgemeinverbindlichen Charakter, weil in zukünftigen Fällen vor anderen Gerichten auch gegenteilige Urteile fallen können.
"Aufgehoben" war mißverständlich.
Es gibt in Deutschland auch nicht so ohne weiteres den Status "Präzedenzfall", wie man es aus USA ab und an hört, einmal ein Urteil, alle weiteren Gerichte urteilen identisch unter Berufung darauf.
So läuft das hier nicht.
Wendy
"Aufgehoben" war mißverständlich.
Es gibt in Deutschland auch nicht so ohne weiteres den Status "Präzedenzfall", wie man es aus USA ab und an hört, einmal ein Urteil, alle weiteren Gerichte urteilen identisch unter Berufung darauf.
So läuft das hier nicht.
Wendy
- Gerd Ramm
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Re: Reiserecht: Routenänderung als Reisemangel
Wenn ich bedenke, wie oft auf meinen Reisen die Route geändert wurde, ich wär ja nur noch vor Gericht
- Wendy
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Re: Reiserecht: Routenänderung als Reisemangel
Ich denke, wir sind uns einig, daß es Routenänderungen gibt, deren Notwendigkeit niemand in Frage stellt.
Wir sollten aber durchaus auch festhalten, daß Reedereien Unternehmen sind, die bestimmte Häfen ja auch als Werbeaussagen nutzen und manche Häfen sind für Gäste auch Entscheidungskriterien.
Wenn nun aufgrund "nicht nachvollziehbarer Gründe" diese Häfen gestrichen werden, hat der Gast doch wohl zumindest mal das Recht auf Erklärung und ggf. Erstattung.
Das Argument "die Versorgung ist nicht sichergestellt" ist ein bißchen sehr schwammig - denn das ist nichts, was die Reederei nicht VORAB klären könnte.
Ich denke, das Urteil nimmt Reedereien zukünftig genauso in die Pflicht, wie Fluggesellschaften schon heute - nämlich sie müssen nachweisen, daß die Gründe außerhalb ihrer Handlungsmöglichkeiten liegen.
Fluggesellschaften haben heute auch sicherzustellen, daß Technik etc. funktioniert - sonst haben sie den Gast eben zu entschädigen. Da haben Gerichte auch festgelegt, daß "technische Probleme" kein Argument mehr ist, den Gast einfach stehen zu lassen. Da sind die Gesellschaften in der Pflicht. Es gehört zum Betrieb einer Fluggesellschaft, auf den angeflogenen Orten eben entsprechende Verträge zu haben.
Und so dürfte die Argumentation durchaus schlüssig sein: Wenn eine Reederei einen Ort als Ziel aufnimmt, ist sie verpflichtet, vorab sicherzustellen, daß die erforderliche Infrastruktur vorhanden ist. Sonst hat sie nämlich unlauteren Wettbewerb geführt, indem sie mit etwas geworben hat, das sie nie vorhatte, einzuhalten, weil sie gar nicht in der Lage war.
Ausgenommen ist halt nur höhere Gewalt. Dazu zählen politische Ereignisse, Wetter etc. Und da von sowas ja alle und nicht nur 1 Gesellschaft betroffen ist, ist sowas ja nachweisbar.
Wenn Du Dir mal das Kleingedruckte in Kreuzfahrtkontrakten durchliest, stellst Du fest, daß Du im Grunde JEGLICHE persönlichen Rechte beim Betreten des Schiffes bzw. bei Unterschrift abgibst. Die Verträge geben der Reederei nahezu einen Freibrief, während Dir ne Menge Pflichten auferlegt werden.
Wendy
Wir sollten aber durchaus auch festhalten, daß Reedereien Unternehmen sind, die bestimmte Häfen ja auch als Werbeaussagen nutzen und manche Häfen sind für Gäste auch Entscheidungskriterien.
Wenn nun aufgrund "nicht nachvollziehbarer Gründe" diese Häfen gestrichen werden, hat der Gast doch wohl zumindest mal das Recht auf Erklärung und ggf. Erstattung.
Das Argument "die Versorgung ist nicht sichergestellt" ist ein bißchen sehr schwammig - denn das ist nichts, was die Reederei nicht VORAB klären könnte.
Ich denke, das Urteil nimmt Reedereien zukünftig genauso in die Pflicht, wie Fluggesellschaften schon heute - nämlich sie müssen nachweisen, daß die Gründe außerhalb ihrer Handlungsmöglichkeiten liegen.
Fluggesellschaften haben heute auch sicherzustellen, daß Technik etc. funktioniert - sonst haben sie den Gast eben zu entschädigen. Da haben Gerichte auch festgelegt, daß "technische Probleme" kein Argument mehr ist, den Gast einfach stehen zu lassen. Da sind die Gesellschaften in der Pflicht. Es gehört zum Betrieb einer Fluggesellschaft, auf den angeflogenen Orten eben entsprechende Verträge zu haben.
Und so dürfte die Argumentation durchaus schlüssig sein: Wenn eine Reederei einen Ort als Ziel aufnimmt, ist sie verpflichtet, vorab sicherzustellen, daß die erforderliche Infrastruktur vorhanden ist. Sonst hat sie nämlich unlauteren Wettbewerb geführt, indem sie mit etwas geworben hat, das sie nie vorhatte, einzuhalten, weil sie gar nicht in der Lage war.
Ausgenommen ist halt nur höhere Gewalt. Dazu zählen politische Ereignisse, Wetter etc. Und da von sowas ja alle und nicht nur 1 Gesellschaft betroffen ist, ist sowas ja nachweisbar.
Wenn Du Dir mal das Kleingedruckte in Kreuzfahrtkontrakten durchliest, stellst Du fest, daß Du im Grunde JEGLICHE persönlichen Rechte beim Betreten des Schiffes bzw. bei Unterschrift abgibst. Die Verträge geben der Reederei nahezu einen Freibrief, während Dir ne Menge Pflichten auferlegt werden.
Wendy
- Wendy
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Re: Reiserecht: Routenänderung als Reisemangel
PS: Und die Tatsache, daß Du das klaglos bis dato hingenommen hast, heißt ja nicht, daß es rechtens ist. Und "Höhere Gewalt" ist von dem Urteil ja in keiner Weise betroffen.shiplover2002 hat geschrieben:Wenn ich bedenke, wie oft auf meinen Reisen die Route geändert wurde, ich wär ja nur noch vor Gericht
- Gerd Ramm
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Re: Reiserecht: Routenänderung als Reisemangel
Hab ich auch, entweder es gab eine Entschädigung oder es war wettermäßig wirklich nicht zu ändern.daß Du das klaglos bis dato hingenommen hast,
Kiribati war die schlimmste Enttäuschung ,aber wenn das Tenderboot auf Grund läuft, was soll der Kapitän dann machen?
- Wendy
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Re: Reiserecht: Routenänderung als Reisemangel
An beiden von Dir genannten Fällen gibts ja auch nichts zu beanstanden: Wetter ist höhere Gewalt und Entschädigung ist ja genau das, was die Gäste wollten.
Offensichtlich hat man aber in dem Klagefall die Häfen aus Gründen gestrichen, die entweder vorher absehbar waren (sorry - eine Reederei weiß, ob ein Hafen auf Schiffe der entsprechenden Größe eingerichtet ist!) oder aber eine Ausrede waren und hat offenbar keine Entschädigung geleistet.
Ich gehe zudem davon aus, daß es sich um die Spitze des Eisberges handelt - vermutlich ist auf der Reise nicht nur das schief gelaufen, sondern das war es, was das Faß zum überlaufen brachte und belegbar war und somit einklagbar.
Wendy
Offensichtlich hat man aber in dem Klagefall die Häfen aus Gründen gestrichen, die entweder vorher absehbar waren (sorry - eine Reederei weiß, ob ein Hafen auf Schiffe der entsprechenden Größe eingerichtet ist!) oder aber eine Ausrede waren und hat offenbar keine Entschädigung geleistet.
Ich gehe zudem davon aus, daß es sich um die Spitze des Eisberges handelt - vermutlich ist auf der Reise nicht nur das schief gelaufen, sondern das war es, was das Faß zum überlaufen brachte und belegbar war und somit einklagbar.
Wendy