Coronavirus: Auswirkungen auf Kreuzfahrten

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Digiman25
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Re: Coronavirus: Auswirkungen auf Kreuzfahrten

Beitrag von Digiman25 »

... Probleme sehe ich eigentlich nur in der Lounge.
AROSA wird auf BRAVA und AQUA vermutlich außerhalb der Restaurantzeiten auch das Restaurant bzw. den Bereich mit den kleinen Tischen zwischen Lounge und Restaurant als "Lounge-Ersatz" nutzen.
Auf der STELLA bzw. der FLORA könnte es eng werden, vor allem, wenn die Dauersitzer an Bord sind und auf ihren "Stammplätzen" hocken.
Aber auf der STELLA habe ich auch schon erlebt, dass bei einer Familienreise über Tag das Restaurant für die Kinderbetreuung genutzt wurde.

Gruß aus Lippe
Walter
kofferradio
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Re: Coronavirus: Auswirkungen auf Kreuzfahrten

Beitrag von kofferradio »

In der Tat hat A-rosa nun auch die Homepage aktualisiert (heute Morgen stand da noch "Pfingsten"!) und ein gut gemachtes Video zu den Maßnahmen online gestellt. Schön, dass es in absehbarer Zeit wieder loszugehen scheint!
blueside
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Re: Coronavirus: Auswirkungen auf Kreuzfahrten

Beitrag von blueside »

Moin :wave:

Sorry zum Teil off Topic ;)
Wer kennt sich beim Sicherungsschein für Pauschalreisen bei Ausstellung eines Gutscheins aus, vielleicht habe ich etwas verpasst :confused:

Eine Pauschalreise, in diesem Fall eine Busreise nach Rügen, wurde vom Veranstalter abgesagt und ein Gutschein ausgestellt.

Der Veranstalter schreibt, das durch den Bezug zur bisherigen Reisebestätigungsnummer auf dem Gutschein, die geleistete Zahlung durch den Sicherungsschein abgesichert ist.

Ich dachte das ist bisher nicht so :confused:
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Re: Coronavirus: Auswirkungen auf Kreuzfahrten

Beitrag von Svennimo »

Mal schauen, wann im Juni A-Rosa wieder startet.

Bald müsste doch auch die RCI-Group sich mal wieder äußern bzgl. der Reiseabsagen, bin gespannt, ob sie es ähnlich wie Princess, HAL und Seabourn machen.

LG Sven
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henry
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Re: Coronavirus: Auswirkungen auf Kreuzfahrten

Beitrag von henry »

@blueside: zweiter Versuch, meine erste Antwort eben ging unterwegs wohl verloren.
vllt klärt uns ein Rechtsexpwerte noch en detail auf.
Hast Du einem Gutschein zugestimmt? Falls nein, kannst Du umgehend widersprechen. Du hast einen gesetzlichen Anspruch auf Erstattung (in Geld), und zwar inerhalb max zwei Wochen nach Reiseabsage. EIn Gutschein ist - unbeschadet einer evtl bestehenden Besicherung - quasi ein Zwang, mit diesem Veranstalter in Zukunft zu reisen, egal, ob Du ein passendes Angebot findest oder nicht.
ich habe nach Absage einer KF umgehend Erstattung gefordert, und umgehend die schriftliche Zusage darüber erhalten. Jetzt ist noch knapp eine Woche Zeit, bis das Geld auf dem Konto sein muss. Hintergrund: ein passendes Angebot habe ich nicht gefunden, also nicht lange überlegt...
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Re: Coronavirus: Auswirkungen auf Kreuzfahrten

Beitrag von Diddn »

blueside hat geschrieben: 20.05.2020 12:24 Moin :wave:

Sorry zum Teil off Topic ;)
Wer kennt sich beim Sicherungsschein für Pauschalreisen bei Ausstellung eines Gutscheins aus, vielleicht habe ich etwas verpasst :confused:

Eine Pauschalreise, in diesem Fall eine Busreise nach Rügen, wurde vom Veranstalter abgesagt und ein Gutschein ausgestellt.

Der Veranstalter schreibt, das durch den Bezug zur bisherigen Reisebestätigungsnummer auf dem Gutschein, die geleistete Zahlung durch den Sicherungsschein abgesichert ist.

Ich dachte das ist bisher nicht so :confused:
Vorweg: Ich bin KEIN Jurist.

Es gibt ein paar Reiseveranstalter (und deren Rechtanwälte), die die von Dir geschilderte Auffassung vertreten. Ein solcher hatte sich auch heute in einer Videokonferenz Fragen von Reisebüros gestellt und ziemlich genau diese Argumentation verwendet. Allerdings hat er auch recht unumwunden zugegeben, dass sie selbst auf Rückzahlungen vor allem von Airlines, aber auch von Hotels und anderen Leistungsträgern warten und deswegen derzeit gar nicht alle Forderungen erfüllen könnten. Er brachte sogar ein Konstrukt eines 'Teil-Gutscheins' sowie einer Teilerstattung (wenn z. B. das Hotel an sein Unternehmen zurückgezahlt hat, aber nicht die Airline) ins Gespräch.

Mir scheint jedoch, dass eine Mehrheit an Reiserechtlern diese Auffassung nicht teilt. Deren Auffassung ist, im Groben dargestellt: Wird eine Reise vom Veranstalter abgesagt, erlischt die Buchung. Der Reisende hat das Recht auf Rückzahlung des Reisepreises, wofür der Gesetzgeber eine Frist von 14 Tagen festgeschrieben hat. Erklärt sich der Reisende dann damit einverstanden, statt Bargeld (oder Überweisung, Kreditkarten-Gutschrift etc.) die Rückzahlung in der Form einer (mehr oder weniger) frei verwertbaren und nicht an eine konkrete Buchung gebundene Wertgutschrift in Form eines beim Veranstalter verbleibenden Guthabens (nichts anderes ist ein Gutschein) zu akzeptieren, wäre damit die 'Rückzahlung' des Reisepreises einvernehmlich erfolgt und folglich die Insolvenzversicherung von der Leistung befreit. Zweifellos würde dies auch die Argumentation der Versicherer sein - zumindest solange sie eine Chance sähen, unterhalb ihrer Haftungsbegrenzung von 110 Mio. € zu bleiben. Ginge es darüber, wäre es den VErsicherungen wohl auch egal, auf wieviele Fälle eine Quotierung angewendet werden muss.

Ein vom Veranstalter evtl. eingeräumtes Rückzahlungsrecht nach einem mehr oder weniger langen Fristablauf bei NIchtnutzung dürfte dann eher als Form eines Wechsels angesehen werden, der ja auch im Grunde ein Zahlungsversprechen darstellt.

Letztlich wird es wohl auf eine Entscheidung eines Gerichtes ankommen, die es bislang nach meiner Kenntnis bisher noch nicht gibt. Es gilt jedoch als sicher, dass dies aufgrund der Grundsätzlichkeit der Entscheidung durch alle Instanzen betrieben werden muss, was in der Regel mehrere Jahre dauern wird.

Im Grunde ist der Sicherungsschein nur ein Beleg für eine bestehende Insolvenzversicherung. Dieser selbst begründet, nach Meinung von Reiserechtlern, keine Ansprüche gegen eine Versicherung, belegt das Vorhandensein einer entsprechenden Versicherung aber.

Nun gibt es einige durchaus verschiedene Versionen eines Sicherungsscheines, was den darin enthaltenen Text betrifft. Die genaue Formulierung mag dann evtl. bei einem Gerichtsentscheid ebenfalls eine Rolle spielen. Meine eigenen Sicherungsscheine weisen wie viele andere ein Anfangs- und ein Enddatum auf, zwischen denen der Reiseantritt der abzusichernden Reise liegen muss. (Als Beginndatum wird dabei oft das Datum des grundsätzlichen Versicherungsbeginns - bei mir der 01.11.2015 - immer wieder fortgeschrieben; unsinnigerweise auch auf den Sicherungsscheinen für Verbundene Reiseleistungen, welche es ja erst seit dem 01.07.2018 gibt.)

Durchaus üblich sind aber auch Formulierungen, nach denen die Reise innerhalb des bezeichneten Gültigkeitzeitraumes auch beendet sein muss. Ein wieder anderer Text zielt ausschließlich auf das Buchungsdatum ab, unabhängig vom Reisedatum.

Aufgrund der fehlenden Rechtssicherheit, wie letztlich die Gerichte entscheiden werden, rate ich dazu, Gutscheine schnellstmöglich wieder gegen eine konkrete Buchung einzutauschen, mit der dann auch wieder ein neuer Sicherungsschein ausgehändigt werden muss. Dies ergibt sich daraus, weil das Guthaben (Gutscheinbetrag) als Zahlung auf den Reisepreis betrachtet wird. Nach meinem laienhaften Verständnis wäre dies ein weiteres Indiz, dass ein Gutschein letztlich ein Bargeldersatz ist, mit dem die zuvor bestehende Buchung ausbezahlt wurde.

Daraus folgt dann: Findest Du im jetzt veröffentlichten Programm des Veranstalters eine andere Reise von Interesse, dann akzeptiere den Gutschein und setze ihn umgehend für die Buchung dieser Reise ein. Das hilft dem Veranstalter (Busunternehmen sind derzeit besonders gekniffen, weil ihnen auch die Geschäftsfelder des Charters, Schulfahrten, Klassenreisen, Tagesfahrten und teils der Linienverkehr weggebrochen sind, aber die Finanzierungskosten der Busse unverändert weiterlaufen) und Du hast wieder eine gegen Insolvenz abgesicherte Buchung, auf die Du Dich freuen kannst. Gibt es da rein gar nichts, was Dein Urlaubsinteresse weckt, dann bestehe auf Rückzahlung, zumal Du ja eh keine Verwendungsmöglichkeit für den Gutschein hättest.

Gruß

Diddn
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Re: Coronavirus: Auswirkungen auf Kreuzfahrten

Beitrag von blueside »

@henry
ich (oder besser meine 82 jährige Mutter ;) ) habe bereits einen Antrag auf Erstattung geschrieben und den Gutschein zurück geschickt.
Mir geht es nur darum, ob die Angabe des Veranstalters richtig sein kann!?
Es wird z. B. auch geschrieben, dass der Gutschein laut Vorgabe der Bundesregierung vom 02.04.2020 und einer Regelung des Branchenverbandes ausgestellt wurde, und das ist definitiv heute nicht (mehr) richtig.
Da bin ich wirklich enttäuscht, wie eine ganze "Busladung voller Rentner" vera.....t wird *sorry*

Zurück zum Thema :) Ich warte nun schon seit 50 Tagen auf ein Zeichen von HAL!
Ist vielleicht noch jemand betroffen und kann mir sagen wie lange es mit der Rückerstattung gedauert hat?!

Viele Grüße aus dem Norden :wave:
blueside
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Re: Coronavirus: Auswirkungen auf Kreuzfahrten

Beitrag von blueside »

@Diddn

Danke, so sehe ich es auch :thumb:
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Re: Coronavirus: Auswirkungen auf Kreuzfahrten

Beitrag von Diddn »

blueside hat geschrieben: 20.05.2020 14:05 Ich warte nun schon seit 50 Tagen auf ein Zeichen von HAL!
Ist vielleicht noch jemand betroffen und kann mir sagen wie lange es mit der Rückerstattung gedauert hat?!
Meine Kunden hatten im März nach drei Tagen das Geld zurück von HAL.
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Re: Coronavirus: Auswirkungen auf Kreuzfahrten

Beitrag von Cruise-Jaeger123 »

Wie schon vor 5 Tagen vermutet, als NCL den kompletten Juli-Verkauf geschlossen hat, hat NCL nun offiziell den Operation Stop bis 31.07.2020 bekannt gegeben.
Diddn
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Re: Coronavirus: Auswirkungen auf Kreuzfahrten

Beitrag von Diddn »

Erstes Schiff, welches - nach jetzigem Stand - wieder fahren wird, ist ab 01.06. die NICKO VISION, von Passau nach Düsseldoof. 12 Nächte an Bord (und mit maximal 70 % Auslastung) gibt es nun kurzfristig ab 999 €.

Gruß

Diddn
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Re: Coronavirus: Auswirkungen auf Kreuzfahrten

Beitrag von kopica »

Wie ist die rechtliche Situation bei einer gebuchten Reise im Herbst, bei denen die von Arosa/Nicko/Scylla erläuterten Einschränkungen immer noch gelten? Gibt es da eine Stornomöglichkeit? Sauna nicht benutzbar, Masken am Gang, zwei Tischzeiten, alles Sachen die eigentlich nicht erwünscht sind...
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Re: Coronavirus: Auswirkungen auf Kreuzfahrten

Beitrag von MrBoccia »

RCL sagt auch alles ab bis 31.07.
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Re: Coronavirus: Auswirkungen auf Kreuzfahrten

Beitrag von Svennimo »

MrBoccia hat geschrieben: 20.05.2020 17:09 RCL sagt auch alles ab bis 31.07.
Wo hast Du das gefunden?

LG Sven
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Re: Coronavirus: Auswirkungen auf Kreuzfahrten

Beitrag von MrBoccia »

Svennimo hat geschrieben: 20.05.2020 17:21
MrBoccia hat geschrieben: 20.05.2020 17:09 RCL sagt auch alles ab bis 31.07.
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LG Sven
https://www.royalcaribbeanblog.com/2020 ... oronavirus
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Re: Coronavirus: Auswirkungen auf Kreuzfahrten

Beitrag von Svennimo »

MrBoccia hat geschrieben: 20.05.2020 17:23
Svennimo hat geschrieben: 20.05.2020 17:21
MrBoccia hat geschrieben: 20.05.2020 17:09 RCL sagt auch alles ab bis 31.07.
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LG Sven
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DANKE!
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Re: Coronavirus: Auswirkungen auf Kreuzfahrten

Beitrag von Svennimo »

Cruise-Jaeger123 hat geschrieben: 20.05.2020 16:30 Wie schon vor 5 Tagen vermutet, als NCL den kompletten Juli-Verkauf geschlossen hat, hat NCL nun offiziell den Operation Stop bis 31.07.2020 bekannt gegeben.
Oceania und Regent ebenfalls.

LG Sven
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Re: Coronavirus: Auswirkungen auf Kreuzfahrten

Beitrag von Diddn »

kopica hat geschrieben: 20.05.2020 17:08 Wie ist die rechtliche Situation bei einer gebuchten Reise im Herbst, bei denen die von Arosa/Nicko/Scylla erläuterten Einschränkungen immer noch gelten? Gibt es da eine Stornomöglichkeit? Sauna nicht benutzbar, Masken am Gang, zwei Tischzeiten, alles Sachen die eigentlich nicht erwünscht sind...
Die Bitten, Masken zu tragen, gelten derzeit bis 31.08.2020. Da wohl kaum gemeinsam gebuchte Gäste zu unterschiedlichen Tischzeiten eingeteilt werden, dürfte das kein Mangel sein - die Restaurant-Öffnungszeiten werden ja nicht vorab kommuniziert. A-la-carte anstelle Buffet stellt eher eine Aufwertung dar, folgt aber ohnehin behördlichen Auflagen. Einen Platz an der Theke garantiert niemand. Bliebe die Sauna. Der daraus resultierende Reisemangel dürfte im Promillebereich liegen, solange die Reise nicht ausdrücklich als "Sauna-Reise" ausgeschrieben war.

Warum nicht einfach, wie derzeit überall im täglichen Leben, das Beste draus machen und die Reise an sich genießen?!? (Es sei denn, man hat keine Lust mehr zu reisen. Dann kann man natürlich jederzeit stornieren.)

Gruß

Diddn
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Re: Coronavirus: Auswirkungen auf Kreuzfahrten

Beitrag von fneumeier »

Inzwischen ist die offizielle Pressemitteilung von RCCL da (gilt für alle drei Marken):
Royal Caribbean Ltd. Extends Suspension of Cruising

Given ongoing global public health circumstances, Royal Caribbean Cruises Ltd. has decided to extend the suspension of most sailings through July 31, 2020, with the exception of sailings from China, which will be suspended through the end of June.

We are working with our guests and travel partners to address this disruption to their vacations, and we are genuinely sorry for their inconvenience.

We expect to return to service on August 1.
Gruß

Carmen
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Rhein
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Re: Coronavirus: Auswirkungen auf Kreuzfahrten

Beitrag von Rhein »

Alle drei Marken (Ich nehme mal an Azamara, Celebrity RCCI)? Was ist denn mit der vierten (Pullmantur)?
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