NCL verlangt Gang zum Notar

Kreuzfahrten mit Norwegian Cruise Line, Oceania Cruises und Regent Seven Seas Cruises
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Gerd Ramm
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Re: NCL verlangt Gang zum Notar

Beitrag von Gerd Ramm »

Das Beglaubigen der Unterschriften kann auch ein Arzt machen.
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fneumeier
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Re: NCL verlangt Gang zum Notar

Beitrag von fneumeier »

Gerd,

wäre mir allerdings neu, dass ein Arzt Unterschriften beglaubigen darf. Banken oder die Post dürfen dies im Prinzip auch nicht. Postident oder "beglaubigte" Unterschriften der Bank sind ein privatrechtliches Verfahren, bei dem die Empfängerseite der "beglaubigenden" Institution schlicht vertraut, dass diese die Unterschriften geprüft hat.

Ansonsten kann jede Behörde nach deutschem Recht Unterschriften beglaubigen. Dort gibt es immer sogenannte Urkundsbeamte, die das Siegel haben und die Unterschrift beglaubigen können.

Uwe,

ich hoffe, dass NCL hier doch noch mal etwas macht. Auf der Liberty otS war eine alleinreisende Mutter mit Sohnemann. Ich musste dann auch an dieses Papier denken, das RCI verlangt bei Minderjährigen. Ich stell mir das auch nicht so einfach vor, beispielsweise mit einem deutschen Scheidungsurteil, welches die Sorgerechtsregelung für ein alleiniges Sorgerecht enthält, bei einer Kreuzfahrtgesellschaft aufzutauchen :eek: .

Gruß

Carmen
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Garfield
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Re: NCL verlangt Gang zum Notar

Beitrag von Garfield »

fneumeier hat geschrieben:... Ansonsten kann jede Behörde nach deutschem Recht Unterschriften beglaubigen. Dort gibt es immer sogenannte Urkundsbeamte, die das Siegel haben und die Unterschrift beglaubigen können ...
Aber nur zu einem jeweils genau definierten Zweck, je nach Art der Behörde. Einfach, sagen wir mal, zur örtlichen Arbeitsagentur zu marschieren nützt also nichts.

Wer allerdings Beglaubigungen durchführen darf - das ist weithin unbekannt - ist die Kirchengemeinde. Also einfach mal den Pfarrer fragen. Das hat auch den Vorteil, dass es nichts kostet ... außer möglicherweise einer Spende. ;)
moeve
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Re: NCL verlangt Gang zum Notar

Beitrag von moeve »

Das für die Reederei dürfen rein technisch - eigentlich auch die Standesbeamte. Denn da geht es um die beglaubigung von Personenbezogene Daten. Wenn wir unsere Patenkinder mitnehmen lassen wir uns IMMER eine Vollmacht bezüglich Medizinische Entscheidungen und Erzieherische Masnahmen geben die der Standesbeamte beurkundet hat.
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Jens Walpert
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Re: NCL verlangt Gang zum Notar

Beitrag von Jens Walpert »

Hi Alexandra,

Uiuiuiui... "erzieherische Maßnahmen"... klingt ja gefährlich...
:lol: :lol:
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Gerd Ramm
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Re: NCL verlangt Gang zum Notar

Beitrag von Gerd Ramm »

Ja ja Jens, da heißt es strammstehen :lol: :lol: :lol: :lol:
moeve
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Re: NCL verlangt Gang zum Notar

Beitrag von moeve »

Geht ihr mal mit Jungs zwischen 10 und 15 los. Wenn du da nicht die Zügel fest in der hand hast bist du erledigt. Wir sind keine Paten die nur die Kohle rüber schieben...... Meiner will nächstes Jahr den Rollerfühereschein machen. Der Deal ist wenn er mit alkohol erwischt wird (durch die Familie nicht die Polizei) ist der Schein weg und nicht nur dieser sonderen auch der PKW Führerschein verzögert sich mind. 1 Jahr. Da ich Ihn mit finazieren bestimme ich auch. Ach ja und sollte er je Drogen konsumieren bringt ihn erst sein Bruder um und sein Treuhandfond kann er gänzlich vergessen weil der dann so angelegt wird das er ihn erst in der Rente wieder sieht. Das hört sich jetzt alles so drakonoisch an aber heute zu Tage hat man ja auch als Eltern recht schlechte Karten so haben wir eben den Deal mit unseren Jungs gemacht.

Wir sind mind. einmal im Jahr mit den beiden unterwegs und da muss es klar sein wer das Sagen hat.
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Gerd Ramm
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Re: NCL verlangt Gang zum Notar

Beitrag von Gerd Ramm »

Alexandra,Du hast eine sehr gesunde Einstellung, Hut ab :thumb:
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Jens Walpert
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Re: NCL verlangt Gang zum Notar

Beitrag von Jens Walpert »

Hallo Alexandra,

ich wollte Deine "erzieherischen Maßnahmen" auch keinesfalls in Frage stellen, hörte sich aber lustig an, so Richtung Kiel holen, am Mast aufknüpfen usw. :lol: :wave:
So, aber nun genug OT. :)
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Re: NCL verlangt Gang zum Notar

Beitrag von moeve »

Hey bisher haben sich die beiden noch kein groben schnitzer erlaubt und zur Belohung dürfen sie jedes Jahr einmal mit uns in Urlaub - sie dürfen sich auch aussuchen wohin...... so haben wir mittlerweile Europas größte Freizeitparks alle durch & biede waren schon mal auf Kreuzfahrt.

Die "Drohung" mit den Führerscheinen ist nicht nur zur ihrem einen Wohl sonderen auch für die Allgemeinheit. Ich habe nämlich was dagegen das die jungendlichen sich die Hucke voll saufen und voll Kiffen und dann soll die Allgemeinheit den RTW und das Krankenhaus berappen. NIX DA die Karrotte hängt da als Anreiz die Hände von dem Zeug zu lassen.
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Re: NCL verlangt Gang zum Notar

Beitrag von Albatros »

Albatros hat geschrieben:Deine Antwort habe ich gelesen, Raoul. Für einen Musterprozeß wäre mir der Aufwand zu schade. Konsequenz wäre: NCL meiden.
Aber ich habe dem Bürgerbeauftragten der EU eine Mail geschickt. Mal sehen, was die EU dazu schreibt....
Das mit dem Ombudsman der EU war wohl nichts. Heute erhielt ich Post von Professor Dr. P. Nikiforos Diamandourous, dem europäischen Bürgerbeauftragten. In dem Brief heisst es u.a.:
"...Im Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft und im Statut des Europäischen Bürgerbeauftragten sind die Bedingungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde genau festgelegt. Der Bürgerbeauftragte kann nur dann mit einer Untersuchung beginnen, wenn diese Bedingungen erfüllt snd.
Eine dieser Bedingungen lautet:
Artikel 2 Absatz I - Statut des Europäischen Bürgerbeauftragten:
"Der Bürgerbeauftragte trägt im Rahmen (...) der (...)Verträge dazu bei, Missstände bei der Tärigkeit der Organe und Institutionen der Gemeinschaft (...) aufzudecken (...). Handlungen anderer Behörden oder Personen können nicht Gegenstand von Beschwerden beim Bürgerbeauftragten sein"

Eine sorgfältige Prüfung Ihrer Beschwerde hat ergeben, dass diese Bedingung nicht erfüllt ist, denn sie bezieht sich nicht auf die Tätigkeit eines Organs oder einer Institution der Gemeinschaft.
Ich muss Ihnen deshalb zu meinem Bedauern mitteilen, dass ich nicht befugt bin, mich mit Ihrer Beschwerde zu befassen.
Sie können jedoch erwägen, sich mit Ihrem Anliegen an die Verbraucherzenrale Bayern zu wenden...! "
(Zitat Ende)

Grüße aus dem Frankenland
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Re: NCL verlangt Gang zum Notar

Beitrag von MS ISTRA »

Hallo!

Früher durften auch Pfarrer und Pfarrbüros beglaubigen. Dies ist aber seit vielen Jahren leider nicht mehr erlaubt.
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Raoul Fiebig
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Re: NCL verlangt Gang zum Notar

Beitrag von Raoul Fiebig »

So? Bei uns geht es noch! :confused:
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Re: NCL verlangt Gang zum Notar

Beitrag von bertadackel »

Pfarrer dürfen auch heute noch beglaubigen, sofern sie ein Siegel führen. Allerdings erkennen nicht alle Behörden diese Beglaubigungen an.

Gruß
bertadackel
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Re: NCL verlangt Gang zum Notar

Beitrag von Raoul Fiebig »

bertadackel hat geschrieben:Pfarrer dürfen auch heute noch beglaubigen, sofern sie ein Siegel führen. Allerdings erkennen nicht alle Behörden diese Beglaubigungen an.
...da die römisch-katholische Kirche in Paderborn die höchste Institution ist, hatte ich dieses Problem zumindest hier noch nie. :)
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Re: NCL verlangt Gang zum Notar

Beitrag von coke72 »

Hallo Raoul,

ja ja in Paderborn, da gehen die Uhren noch ein wenig anders... ;)
Spaß beseite: Mit ein wenig Überzeugungsarbeit findet man offensichtlich immer irgendwo jemanden, der etwas beglaubigt, ob er das jetzt darf oder nicht. Beliebt sind auch Beglaubigungen durch Mitarbeiter einer Krankenkasse. Die dürfen auch beglaubigen - aber nur zum internen Gebrauch.

Viele Grüße
Arno
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Re: NCL verlangt Gang zum Notar

Beitrag von Albatros »

NCL hatte tatsächlich bei der Einschiffung auf dem besagten Dokument bestanden. Und, klar, die Freundin (19) meines Sohnes bekam kein Glas Champagner zur Begrüßung, sondern O-Saft.

Dass es auch anders gehen kann, beweist RCI (oder RCCL, ganz wie man will). Wir haben für Ende Mai 2010 zwei Kabinen auf der Oasis of the Seas gebucht, Eine für Karin und mich, eine für unseren Jüngsten und dessen Freundin; beide 19.
Und was antwortet RCI auf meine Frage nach einer eventuell nötigen notariell beglaubigten Einverständniserklärung der Eltern der Freundin?

Da die Freundin Ihres Sohnes über 18 Jahre alt ist, benötigen Sie bei uns
keine Einverständniserklärung der Eltern.
Wir wünschen Ihnen einen schönen Abend
Thorsten Zeiger



Das zeigt, NCL könnte, wenn NCL wollte.

NCL: Bitte kümmert euch darum!!!!!!!!!!!!!!
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Re: NCL verlangt Gang zum Notar

Beitrag von moeve »

Ich muss gestehen das habe ich diese Jahr tatsächlich selber gesehen auf der Navigator. Der Barkeeper hat zuerst gefragt woher die Junge Damen (19) kommt als diese die USA sagte war es durch und Sie durfte keinen Alkohol bestellen und der Junge Man der mit uns unter wegs war hat bei der Erwähung Deutschland (hörte man ihm auch an) seinen Drink bekommen. Also zumind. ist das so auf den Mittlemeer Touren. Ganz sicher aber nicht auf den Karibik Touren weil dort der Heimat Hafen in der USA liegt und die dortige bestimmungen gelten. Eigentlich haben die Reedereien hier im Mittelmeer ein Problem - Sie müssen EU Mehrwertsteuer verlangen somit kann der Bürger auch auf sein Recht als Volljähriger bestehen.
burgfreund
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Re: NCL verlangt Gang zum Notar

Beitrag von burgfreund »

moeve hat geschrieben:Eigentlich haben die Reedereien hier im Mittelmeer ein Problem - Sie müssen EU Mehrwertsteuer verlangen somit kann der Bürger auch auf sein Recht als Volljähriger bestehen.
Hallo moeve,

aus der Tatsache, dass die Reederei unter gewissen Umständen für bestimmte Umsätze Umsatzsteuer an einen EU-Staat abzuführen hat, für den Passagier das Recht herzuleiten, dass an Bord EU-Recht zu gelten hat, erscheint mir doch sehr gewagt, um nicht zu sagen abenteuerlich.

Ansonsten gebe ich dir Recht. Es ist sicherlich auch für die Reedereien nicht einfach sich hier gesetzestreu und kundenfreundlich zugleich zu verhalten. Das Verhalten von NCL gehört sicher zu den Negativbeispielen.
moeve
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Re: NCL verlangt Gang zum Notar

Beitrag von moeve »

Hey Pflichten & Rechte gehen Hand in Hand. Ausserdem die 21 regel führen die Reedereien nur auf veranlassung des jeweiligen Heimat Hafen und solange dieser in Barcelona oder sonst wo in der EU ist kann ein EU Bürger auf sein Recht als dort anerkannter Volljähriger auch pochen. Daher mein Komemetar wer dazu verpflicht wird Steuern zu zahlen hat im gegen zug auch Rechte die Ihm dieser Staat zubilligt und auf diese kann der Mündige Bürger auch pochen.
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