Stornogebuehr Albatros Groenland vom 28.7.-23.8.14

Hochseekreuzfahrten mit Phoenix Reisen
sabinsche
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Stornogebuehr Albatros Groenland vom 28.7.-23.8.14

Beitrag von sabinsche »

Ein freundliches Hallo an alle Kreuzfahrtfans,
Ich habe eine Frage zum Thema stornieren und Wiederverkauf. Ich musste heute leider bei Phoenixreisen anrufen, um unsere schoene Reise an einen Interessenten auf der Warteliste weiterzugeben. Die Dame bei Phoenix sagte, ich muesste die Reise stornieren und 20% Stornogebuehren bezahlen. Sie wuerde dann wieder zurueck in den Verkauf gehen. Ich verstehe das nicht, diese Kategorie hat bereits eine Warteliste. Nein, das ginge nicht, die 20% wuerden auf jeden Fall anfallen, ich wuerde bei einer neuen Buchung eventuell aus Kulanz einen Rabatt erhalten. Das Problem ist, aufgrund meiner Erkrankung steht eine neue Buchung in den Sternen, ich hatte ja gehofft, diese Reise nicht absagen zu muessen. Da ich noch etwas Zeit habe zu stornieren, wollte ich die erfahrenen Kreuzfahrer um Rat bitten. Was kann ich tun?
Unsere 1. Kreuzfahrt war im Dez 2010 bis Maerz 2011 auf der Albatros von Monaco nach Sydney. Es war wunderschoen, wir wollten so gern wieder fahren, diesmal nach der Antarktis die Arktis sehen...
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Gerd Ramm
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Re: Stornogebuehr Albatros Groenland vom 28.7.-23.8.14

Beitrag von Gerd Ramm »

Es steht nun mal so in den AGB. Du kannst Dir eine Vertretung suchen und wenn ich recht informiert bin, kostet die Umschreibung dann 25 Euro pro Nase. Näheres kann Dir aber Phoenix sagen.
Es ist immer gut, wenn man eine Reiserücktrittsversicherung hat, die würde dann -mit ärztlichem Attest- die Stornokosten tragen.
Ekirlu
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Re: Stornogebuehr Albatros Groenland vom 28.7.-23.8.14

Beitrag von Ekirlu »

Uns ist es so ähnlich gegangen als wie für die Osterferien den gebuchten Campingplatz stornieren mußten. Klar, wir haben eine Reiserücktrittskostenversicherung, das ist nicht der Punkt.
Aber irgendwie wurde ich auch bei dem Campingplatz nicht den Gedanken los,sich einfach mal schnell die Kohle mitzunehmen. Der Platz ist mit großer Sicherheit weitervermietet worden da sehr beliebt. So ein fader "Beigeschmack" bleibt schon.

Von daher kann ich Dich gut verstehen. Versuch' doch einfach die Reise z. B. hier übers Forum "loszuwerden".
Nur mußt Du aufpassen (glaube ich...) das wenn die Reise dann an jemand Dritten übergeht Du trotzdem noch in der Haftung bist was die Bezahlung angeht.

Dir gute Besserung - es ist wirklich blöde stornieren zu müssen, zumal die Reisen nach Grönland ja auch nicht so häufig sind.
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Wendy
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Re: Stornogebuehr Albatros Groenland vom 28.7.-23.8.14

Beitrag von Wendy »

hallo

ganz so korrekt ist Euer aller Aussage nicht - es gibt nämlich noch diesen Passus:

Grundsätzlich sind pauschale Storno-Kosten als Prozent-Wert vom Reisepreis zulässig. Allerdings muss der Reiseveranstalter nachweisen, dass diese Pauschale den tatsächlich bei solchen Kündigungen entstehenden Kosten entspreche.

Wenn Du weißt, daß die Reise in der Kategorie sofort weiterverkauft wird, hast Du gute Aussichten auf Erfolg, wenn Du die Stornogebühren zurückholen willst.

Den Nachweis mußt Du allerdings führen können.

Wendy
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Gerd Ramm
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Re: Stornogebuehr Albatros Groenland vom 28.7.-23.8.14

Beitrag von Gerd Ramm »

Allerdings muss der Reiseveranstalter nachweisen, dass diese Pauschale den tatsächlich bei solchen Kündigungen entstehenden Kosten entspreche.
Das wage ich aber stark zu bezweifeln: Vertrag ist Vertrag und da sind die Stornokosten aufgeführt.
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Wendy
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Re: Stornogebuehr Albatros Groenland vom 28.7.-23.8.14

Beitrag von Wendy »

Der Gesetzgeber räumt den Veranstaltern in § 651i Abs.3 BGB ein, im Vertrag einen Prozentsatz des Reisepreises als pauschalisierte Entschädigung festzusetzen. In den AGB der Reiseveranstalter finden sich daher für diese Fälle Regelungen über sog. Stornogebühren, die die Entschädigung in Abhängigkeit vom Zeitpunkt des Rücktrittes und der Art der Reise regeln und bis zu 75% des Reisepreises (oder höher) betragen können.

"Dem Reisenden bleibt zwar die Möglichkeit, gem. §§ 651m BGB die Stornoklausel anzugreifen, hierzu müsse er aber nachweisen, dass durch die Pauschalisierung im konkreten Falle die ersparten Aufwendungen und die Vorteile anderweitiger Verwertung der Reise nicht angemessen berücksichtigt werden."

Wir wissen ALLE, daß die Veranstalter und Reedereien in ihre AGB gerne Dinge hineinschreiben, die sie gerne haben. Nicht alles davon ist rechtlich einwandfrei - aber so lange sich niemand dagegen wehrt...

Wenn alles einwandfrei wäre, würden Reisende, die dagegen klagen ja keinen Erfolg haben - oder?

Die Reedereien räumen sich auch alle gern in ihren AGB/Vertragsbedingungen das Recht ein, Kreuzfahrten umzurouten oder abzusagen ohne Entschädigung. Deswegen heißt das noch lange nicht, daß das korrekt ist. In der EU ist es das nicht. Der Passus ist aber nach wie vor meines Wissens bei allen drin. Man läßt es halt drauf ankommen - es rechnet sich, drauf zu hoffen, daß viele nichts dagegen unternehmen.

Genau das bleibt Sabinsche ja als Möglichkeit. Wenn sie das nachweisen kann....

Wendy
Dennis

Re: Stornogebuehr Albatros Groenland vom 28.7.-23.8.14

Beitrag von Dennis »

So steht es original in den AGB von Phoenix:

"Es bleibt Ihnen unbenommen den Nachweis zu erbringen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt geringere Kosten entstanden sind."

Auf der Phoenix-Website steht ja durchaus hinter manch einer Kabinenkategorie das Wort "Warteliste" – demnach würde ich es auch so sehen, dass im Falle einer Stornierung der nächste auf der Warteliste in die Buchung "rutscht". Vermutlich entsteht Phoenix da ein gewisser Arbeitsaufwand – ob der aber mit den entsprechenden Stornogebühren gleichzusetzen ist, würde ich mal bezweifeln.

Ich würde das so mit Phoenix telefonisch besprechen, eventuell am Telefon jemanden verlangen, der zu entsprechenden Aussagen befugt ist.

Gruß & viel Erfolg,
Dennis.
sabinsche
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Re: Stornogebuehr Albatros Groenland vom 28.7.-23.8.14

Beitrag von sabinsche »

Herzlichen Dank fuer die tollen Tips, Bei mir tritt meine Reiseversicherung nicht ein,da ich, als ich gebucht habe schon krank war. Das wusste ich jedoch vorher, die Hoffnung es doch bis auf die weisse Lady zu schaffen, war jedoch gross.
Ja,mit dem Nachweis, dass nicht so hohe Kosten entstanden sind, koennte ich versuchen, oder eben den Verkauf.
Bin richtig froh, ueber eure Hilfe
Danke Sabinsche
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Gerd Ramm
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Re: Stornogebuehr Albatros Groenland vom 28.7.-23.8.14

Beitrag von Gerd Ramm »

Man hat Dir doch schon eine goldene Brücke gebaut aus Kulanz. Irgendwann wird doch die Krankheit soweit geheilt sein, dass Du fahren kannst. Warum dann prozessieren?
Hamburger Jung
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Re: Stornogebuehr Albatros Groenland vom 28.7.-23.8.14

Beitrag von Hamburger Jung »

Gerd Ramm hat geschrieben:Man hat Dir doch schon eine goldene Brücke gebaut aus Kulanz. Irgendwann wird doch die Krankheit soweit geheilt sein, dass Du fahren kannst. Warum dann prozessieren?

Es wurde doch geschrieben, dass die Veranstalter gerne was rein schreiben, was vor Gericht nicht standhalten würde. Also warum nicht mal prozessieren. Kulanz ist immer so eine Sache.
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Wendy
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Re: Stornogebuehr Albatros Groenland vom 28.7.-23.8.14

Beitrag von Wendy »

Gerd Ramm hat geschrieben:Man hat Dir doch schon eine goldene Brücke gebaut aus Kulanz. Irgendwann wird doch die Krankheit soweit geheilt sein, dass Du fahren kannst. Warum dann prozessieren?
Eine Kulanz ist eine freiwillige Leistung - zudem wissen wir nicht, in welcher Höhe das Kulanzangebot ist und wir wissen nicht, welche Krankheit Sabinsche hat - ob in absehbarer Zeit an eine Reise zu denken ist oder ob möglicherweise eben keine Reise in Aussicht steht.

Ich denke durchaus, daß man nicht eine Kulanz für etwas in Anspruch nehmen muß (gnadenhalber), wenn es Rückerstattungen sind, auf die man ein Recht hat.

Wenn Phoenix die Reise unverzüglich dank Warteliste weiterverkaufen kann, ist denen nicht mehr Aufwand als bei einer Umschreibung entstanden - es sind 3 Monate vor Abreise.

Also sollte keine höhere Gebühr anfallen, als sie anfallen würde, wenn Sabinsche die Reise selbst weiterverkauft hätte und nur eine Namensänderung anfallen würde.

Auch wenn Du Phoenix gerne das Geld gönnst - in diesem Fall steht es ihnen womöglich schlicht und einfach nicht zu - da brauchen die keine goldene Brücke bauen - sie sind u.U. im Unrecht.

Und wenn sie 10 x in ihren AGB was anderes schreiben wird es nicht richtiger oder rechtmäßiger dadurch.

Wendy
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Gerd Ramm
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Re: Stornogebuehr Albatros Groenland vom 28.7.-23.8.14

Beitrag von Gerd Ramm »

Wendy hier geht es nicht nur um Phoenix, das ist eine grundsätzliche Frage.
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Wendy
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Re: Stornogebuehr Albatros Groenland vom 28.7.-23.8.14

Beitrag von Wendy »

Stimmt - und es ist eine grundsätzliche Antwort:

Es gibt Gerichtsurteile, daß Stornogebühren nur die Höhe des nachweislich entstandenen Schadens abdecken müssen.

In der Regel kann der Gast das nicht nachweisen - damit kann der Veranstalter pauschalierte Sätze verlangen.

Kann der Gast aber nachweisen, daß die Reise resp. das Zimmer (in einem hotel) wieder verkauft wurde, darf der Veranstalter bzw. Hotelier nur die entstandenen Kosten berechnen.

Aida Cruises ist mit seinen Pauschalstornokosten schon gescheitert vor Gericht.

"Unter anderem wollte der Kreuzfahrtveranstalter Aida Cruises pauschal 50 Prozent des Reisepreises von Kunden kassieren, die bis zum 60. Tag vor Beginn der gebuchten Reise zurücktreten, wie der vzbv am Donnerstag in Berlin mitteilte. Diese hohen Stornokosten wurden vom Oberlandesgericht Rostock mit der Begründung verboten, die Pauschale übersteige den zu erwartenden Schaden des Veranstalters bei weitem. Zudem würden frühzeitig stornierte Reisen größtenteils wieder verkauft, teilweise sogar zu einem höheren Preis (Az. 2 U 7/13)."

Es gibt vergleichbare Urteile auch zu überhöhten Gebühren bei "Namensumschreibungen" etc. etc. (Nur die konkreten Mehrkosten dürfen verlangt werden, heißt es in dem noch nicht rechtskräftigen Urteil. (Az. 12 O 5413/13) Die Münchener Richter stellten klar, dass Reiseveranstalter nur die tatsächlich entstehenden Mehrkosten verlangen dürfen. )

Im ersten Halbjahr 2012 hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband neun Reiseveranstalter wegen unzulässiger Klauseln in den Reisebedingungen abgemahnt. Vier Unternehmen gaben die geforderten Unterlassungserklärungen ab. Gegen fünf Unternehmen zog der Verband vor Gericht.

Bereits rechtskräftig ist nach Angaben des Verbandes eine Entscheidung des Berliner Landgerichts gegen Humboldt Studienreisen. Das Gericht untersagte dem Veranstalter eine Rücktrittspauschale, falls ein Kunde bis zu 30 Tage vor Reisebeginn absagt.

Ich wiederhole - bloß weil ein Veranstalter was in seine AGB schreibt, ist das noch lange nicht rechtskonform.

Die Frage ist natürlich - klagt man oder folgen Gespräche mit dem Hintergrund, daß man eben nicht alles hinnehmen muß.

Informiert geht man sicher besser gerüstet in ein solches Gespräch. Und man muß nicht jede "angeblich goldene Brücke" beschreiten....


Wendy
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Re: Stornogebuehr Albatros Groenland vom 28.7.-23.8.14

Beitrag von sabinsche »

Nochmals vielen Dank fuer diese grossartigen Tips@Wendy
Man muss nicht wirklich immer alles einfach so hinnehmen, nur weil es in einer AGB steht
Hamburger Jung
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Re: Stornogebuehr Albatros Groenland vom 28.7.-23.8.14

Beitrag von Hamburger Jung »

Wendy hat geschrieben:Stimmt - und es ist eine grundsätzliche Antwort:

Es gibt Gerichtsurteile, daß Stornogebühren nur die Höhe des nachweislich entstandenen Schadens abdecken müssen.

In der Regel kann der Gast das nicht nachweisen - damit kann der Veranstalter pauschalierte Sätze verlangen.

Kann der Gast aber nachweisen, daß die Reise resp. das Zimmer (in einem hotel) wieder verkauft wurde, darf der Veranstalter bzw. Hotelier nur die entstandenen Kosten berechnen.

Aida Cruises ist mit seinen Pauschalstornokosten schon gescheitert vor Gericht.

"Unter anderem wollte der Kreuzfahrtveranstalter Aida Cruises pauschal 50 Prozent des Reisepreises von Kunden kassieren, die bis zum 60. Tag vor Beginn der gebuchten Reise zurücktreten, wie der vzbv am Donnerstag in Berlin mitteilte. Diese hohen Stornokosten wurden vom Oberlandesgericht Rostock mit der Begründung verboten, die Pauschale übersteige den zu erwartenden Schaden des Veranstalters bei weitem. Zudem würden frühzeitig stornierte Reisen größtenteils wieder verkauft, teilweise sogar zu einem höheren Preis (Az. 2 U 7/13)."

Es gibt vergleichbare Urteile auch zu überhöhten Gebühren bei "Namensumschreibungen" etc. etc. (Nur die konkreten Mehrkosten dürfen verlangt werden, heißt es in dem noch nicht rechtskräftigen Urteil. (Az. 12 O 5413/13) Die Münchener Richter stellten klar, dass Reiseveranstalter nur die tatsächlich entstehenden Mehrkosten verlangen dürfen. )

Im ersten Halbjahr 2012 hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband neun Reiseveranstalter wegen unzulässiger Klauseln in den Reisebedingungen abgemahnt. Vier Unternehmen gaben die geforderten Unterlassungserklärungen ab. Gegen fünf Unternehmen zog der Verband vor Gericht.

Bereits rechtskräftig ist nach Angaben des Verbandes eine Entscheidung des Berliner Landgerichts gegen Humboldt Studienreisen. Das Gericht untersagte dem Veranstalter eine Rücktrittspauschale, falls ein Kunde bis zu 30 Tage vor Reisebeginn absagt.

Ich wiederhole - bloß weil ein Veranstalter was in seine AGB schreibt, ist das noch lange nicht rechtskonform.

Die Frage ist natürlich - klagt man oder folgen Gespräche mit dem Hintergrund, daß man eben nicht alles hinnehmen muß.

Informiert geht man sicher besser gerüstet in ein solches Gespräch. Und man muß nicht jede "angeblich goldene Brücke" beschreiten....


Wendy

Sehr gut geschrieben! :thumb:
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Re: Stornogebuehr Albatros Groenland vom 28.7.-23.8.14

Beitrag von Gerd Ramm »

Mich würde mal interessieren, um welche Summe es geht. Lohnt es sich, wegen dieser Summe in einen Rechtsstreit zu gehen. Es wird schwierig werden, bei 20 % den Nachweis zu erbringen, dass der Veranstalter weniger Unkosten hatte. Bei den von Wendy angeführten Beispielen schon. Ausserdem, wenn eine Krankheit besteht, dann eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, halte ich für überflüssig. Die Gebühren hättest Du Dir sparen können.
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Re: Stornogebuehr Albatros Groenland vom 28.7.-23.8.14

Beitrag von Raoul Fiebig »

Gerd Ramm hat geschrieben:Ausserdem, wenn eine Krankheit besteht, dann eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, halte ich für überflüssig. Die Gebühren hättest Du Dir sparen können.
Sorry, Gerd, das ist Unsinn. Denn für jeden anderen abgesicherten Fall, abgesehen von der bestehenden Krankheit, wäre die Versicherung ja eingetreten!
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Wendy
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Re: Stornogebuehr Albatros Groenland vom 28.7.-23.8.14

Beitrag von Wendy »

Gerd Ramm hat geschrieben:Mich würde mal interessieren, um welche Summe es geht. Lohnt es sich, wegen dieser Summe in einen Rechtsstreit zu gehen. Es wird schwierig werden, bei 20 % den Nachweis zu erbringen, dass der Veranstalter weniger Unkosten hatte. Bei den von Wendy angeführten Beispielen schon. Ausserdem, wenn eine Krankheit besteht, dann eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, halte ich für überflüssig. Die Gebühren hättest Du Dir sparen können.
Mh - ich guck mir gerade mal die entsprechende Reise an bei Phoenix - Sabinsche hat geschrieben, für die Kategorie gibts ne Warteliste, sie sind zu zweit unterwegs und die Stornogebühren sollen 20 % betragen.

Die billigste Doppel/Zweibettkabine, für die das zutrifft kostet pro Person 5399 €.

2 Personen - dann reden wir von Stornogebühren von 2159 €

Und da würde ich doch einigen Aufwand betreiben, wenn die nicht gerechtfertigt sind....

Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist bei dem Reisepreis auf jeden Fall sinnvoll - denn sie wäre damit abgesichert, wenn ihrem Mitreisenden (und ebenfalls versicherten) etwas passierte, wenn ein Todesfall in der Familie wäre, wenn ein unvorhergesehenes Ereignis eintritt (Wasserrohrbruch, Einbruch).

Das einzige was erwartungsgemäß ausgeschlossen war, war die vorher bestehende Krankheit. Sie hätte sich aber auch ein Bein brechen können - und der Fall wäre versichert.

Wendy
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Re: Stornogebuehr Albatros Groenland vom 28.7.-23.8.14

Beitrag von sabinsche »

Ich finde es wirklich lieb, dass ihr euch fuer mich so einsetzt. Ich habe Krebs, ich wusste bei der Buchung @lieber Gerd, dass es ein va banque Spiel wird.... Aber ich will immer noch auf die Albatros, meine letzte Reise war so schoen, ich musste leider einsehen, das es einfach nicht geht. Aber die Hoffnung stirbt zuletzt. Ich wuensche mir ganz einfach, nachdem ich das jetzt nicht packe, dass sich das Blatt wendet. Aber dann wird mich nix mehr davon abhalten, nochmals mein gefuehltes zweites Zuhause zu geniessen! Jetzt geht es aber rein sachlich, das davor war mein Gefuehl, darum, ob es ok ist, was Phoenix in den AGB stehen hat....wenn es doch eine Warteliste gibt
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Re: Stornogebuehr Albatros Groenland vom 28.7.-23.8.14

Beitrag von Ekirlu »

Biete Phoenix einfach an die Umbuchungskosten zu bezahlen und mehr nicht. Oder frag dich einfach mal ganz blond nach wie lange die Warteliste ist. (natürlich als Neukunde...). Alles Gute für Dich!
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